THG Prämie

THG Prämie beim Dienstwagen – steht dir das Geld zu?

Ja – aber es kommt darauf an, wer als Halter eingetragen ist. Beim Dienstwagen entscheidet nicht die Nutzung, sondern die offizielle Fahrzeugzulassung.

 

Grundregel:

Der Halter bekommt die THG Prämie.

  • Dienstwagen → grundsätzlich möglich
  • entscheidend → Haltereintrag
  • Auszahlung → an den Halter

Steht dein Name im Fahrzeugschein, kannst du die Prämie beantragen.

Die entscheidene Frage

Wer ist Halter des Fahrzeugs?
Das ist der einzige Punkt, der zählt.

 

Nicht relevant:

  • wer das Auto fährt
  • wer es nutzt
  • ob es privat oder geschäftlich genutzt wird

Relevant ist nur:

Wer im Fahrzeugschein steht

Typische Szenarien

1. Du bist als Halter eingetragen

  • Du bekommst die THG Prämie

Das ist eher selten, kommt aber vor –
z. B. bei bestimmten Vertragsmodellen oder Selbstständigen.

2. Unternehmen ist Halter

  • Das Unternehmen bekommt die Prämie
    Das ist der häufigste Fall bei klassischen Dienstwagen.
  • Du kannst die Prämie dann nicht privat beantragen.

3. Selbstständige / Einzelunternehmer

In vielen Fällen:

  • du bist Halter

    → du bekommst die Prämie

Hier lohnt sich eine genaue Prüfung.

Häufige Missverständnisse

„Ich fahre das Auto, also bekomme ich das Geld“

Falsch.

„Privatnutzung = Anspruch“

Irrelevant.

„Dienstwagen sind ausgeschlossen“

Nein

Was du jetzt tun solltest

Prüfe deinen Fahrzeugschein

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Dort steht:


  • Halter des Fahrzeugs

Wenn dein Name dort steht → Anspruch

Prüfe jetzt deinen Anspruch

Wenn du dir unsicher bist:

  • Schau in deinen Fahrzeugschein
  • Das dauert weniger als 30 Sekunden und klärt alles

Wie läuft die Beantragung?

Wenn du Halter bist

  1. Fahrzeugschein hochladen
  2. Daten bestätigen
  3. Auszahlung erhalten

identisch zu privaten Fahrzeugen.

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kein Risiko

Häufig gestellte
Fragen

Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Dienstwagen und der THG-Quote.

Bekomme ich die THG Prämie beim Dienstwagen?

Ja, wenn du Halter bist.

Der Halter des Fahrzeugs.

Nein.

Im Fahrzeugschein.

Nur wenn du Halter bist.

Ja, oft sogar direkt.

Ja, je nach Vertragsstruktur.

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